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Erlaubniskarten

Der Sportanglerbund Wernberg-Köblitz gibt derzeit nur für Mitglieder Tageskarten aus. Selbstverständlich können Vereinsmitglieder auch Jahreskarten lösen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über Ausgabestellen, aktuell gültige Preise und Gewässerzuordnungen informieren.

Bitte beachten Sie hierbei die derzeit gültigen Angelbestimmungen, welche unten auf der Seite eingesehen werden können.

 

 

 

Angelbestimmungen

  1. Für Inhaber von Jugendfischereischeinen ist das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt. Jugenderlaubnisscheine berechtigen zum Angeln mit 1 Handangel
  2. Fangbeschränkungen:
    1. Je Angeltag dürfen mitgenommen werden:
      • 2 Salmoniden (Forellen, Saiblinge, Äschen)
      • 1 Hecht oder 1 Zander
      • 2 Karpfen
      • 2 Schleien
      • 2 Aale
      • 5 Stück sonstige Fische
    2. Im Jahr dürfen maximal 40 Karpfen mitgenommen werden
    3. Im Jahr dürfen maximal 20 Forellen mitgenommen werden
  3. Schonmaße und Schonzeiten
    Fischart Maß Schonzeit
    Bachforelle 30 cm 01.10. mit 30.04.
    Regenbogenforelle 30 cm 01.10. mit 30.04.
    Bachsaibling - -keine-
    Seesaibling 30 cm 01.10. mit 30.04.
    Hecht 60 cm 15.02. mit 30.04.
    Zander 55 cm 15.02. mit 30.04.
    Äsche 35 cm 01.01. mt 30.04
    Barbe - ganzjährig
    Aal 50 cm -keine-
    Schleie 30 cm 01.05. mit 30.06.
    Waller - -keine-
    Rutte 40 cm -keine-
    Schied 40 cm 15.02. mit 30.04.
    Nerfling 30 cm 01.03. mit 30.04
    Frauennerfiling - ganzjährig
    Bartgrundel - ganzjährig
    Steinbeißer - ganzjährig
    Grasfische - -keine-
    Nase - ganzjährig
    Karpfen 35 cm 15.10. mit 31.12.
     Hinweise:
    • Ausnahme von Schonzeit für Karpfen: In den Kiesgruben Streuguthalle, Eichertrath und Företh gilt keine Schonzeit.
    • Im Ehenbach und Schilterbach gilt keine Fangbeschränkung für Hecht und Aal.
  4. Gewässersperren sind der Erlaubniskarte oder der Homepage zu entnehmen
  5. Verboten ist
    • das Befahren von Wiesen
    • das Betreten und Befahren des Hofgrundstücks und der Kiessortieranlage (Anwesen Bayerl) von der B15 sowie von der Naab-Durchfahr her
    • die Verwendung von künstlichen Raubfischködern, Köderfischen und Fischfetzen sowie das Schleppen und Angeln mit Stahlvorfächern während der Hecht- und Zanderschonzeit 
      Ausnahme: Ehenbach
    • das Angeln vom Boot oder sonstigen Wasserfahrzeugen
      Ausnahme: Kiesgrube Företh
    • der Verkauf gefangener Fische
    • das Hältern von Fischen welche sich
      • in der Schonzeit befinden,
      • untermäßig sind oder
      • Fangbeschränkungen unterliegen
    • das Eisfischen und das Feuer machen am Wasser
    • das Schuppen und Auswaiden gefangener Fische am bzw. im Gewässer
    • das Fischen außerhalb der Wurfweite sowie das Behindern anderer Angelplätze
    • übernachten / campen mit Wohnwägen, Wohnmobilen, Zeltanhänger, Hauszelten sowie Pavillons (Ausnahme: handelsübliche Angelzelte)
    • das Hältern der Fische im Karpfensack
    • das Angeln mit durchgängig geflochtenen Schnüren auf Friedfische
  6. Abspannen auf Waller ist nur im Zeitraum von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr gestattet.
  7. Flurschäden sind zu vermeiden!
    Für diese haftet der Angler selbst. Die Angelplätze sind sauber zu verlassen. Abfall gehört weder an noch in die Gewässer.
  8. Verstöße gegen die Bestimmungen haben den sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines und ggf. eine polizeiliche Anzeige zu Folge.
  9. Die ordnungsmäßige Führung der Fangliste ist Pflicht.
    Jeder dem Gewässer entnommener Fisch, welcher einer Fangbeschränkung unterliegt, muss sofort nach dem Fang in die Fangliste eingetragen werden.
    Die Fanglisten muss nach dem Angeln bei der Ausgabestelle oder den dafür angebrachten Postkästen (Streuguthalle, Företh oder Fischerhütte Grünau) abgegeben werde.
    Ansonsten besteht kein Anspruch auf einen neuen Erlaubnisschein!